FALSCH: Die Einäscherung verhindert keineswegs eine Trauerfeier. Diese kann ziviler oder religiöser Art sein und in den Räumlichkeiten der Kirchen oder in einem der Zeremoniesäle in unseren Bestattungszentren von Lüttich oder Welkenraedt stattfinden.
FALSCH: Die Asche kann auch in einer Urne aufbewahrt werden, die entweder in der Erde oder in einer Gruft beigesetzt oder in einem Columbarium aufgestellt wird. Sie kann alternativ auch mit nach Hause genommen werden.
FALSCH: Die wallonische Gesetzgebung erlaubt die Aufbewahrung, das Ausstreuen und das Beerdigen der Asche an anderen Orten als in einem Friedhof. So kann ein symbolischer Teil der Asche der Familie des Verstorbenen unter gewissen Modalitäten überreicht werden.
FALSCH: In unseren Bestattungszentren gilt der Ethikkodex des Internationalen Kremationsverbandes. Der Sarg wird mit einer Identifizierung aus feuerbeständigem Material in den Ofen eingeführt, auf der die Ordnungsnummer der Kremation steht. Bei Zerstreuen der Asche kann dieses feuerbeständige Identifizierungselement der Familie überreicht werden. Bei einer Beerdigung der Asche wird sie zur Urne gegeben. Hierdurch wird die Nachvollziehbarkeit gewährleistet.
RICHTIG: Es muss daran erinnert werden, dass unter der Wirkung einer sehr hohen Hitze und nicht in Flammen der Leichnam und der Sarg in einem Verfahren der Selbstentzündung verbrennen. Das Holz des Sarges stellt eigentlich den Brennstoff der Einäscherung dar. Der Ofen wird jedoch mit Erdgas auf eine Temperatur von rund 850°C vorgewärmt. Die Einäscherung dauert rund 1 Stunde 30. Die feine Asche wird mit der Kennzeichnung des Verstorbenen in eine Urne gegeben.
FALSCH: Wie bereits oben gesagt stellt der Sarg den Brennstoff für die Verbrennung dar, er ist also unbedingt notwendig. Er muss die gesetzlichen Anforderungen und bestimmte technische Eigenschaften erfüllen. Eine breite Auswahl an Kremationssärgen ermöglicht es der Familie, einen Sarg zu wählen, der ihrem Geschmack und ihren Mitteln entspricht.
RICHTIG: Die Embleme und die Griffe des Sarges sind aus Kunststoff oder Metall und bei der Kremation nicht zugelassen. Sie werden also vorher entfernt und der Familie zur Verfügung gestellt.
FALSCH: Der Verstorbene kann Kleidung tragen, die aber vorzugsweise sehr leicht ist. Metallprothesen werden nach der Einäscherung von der Asche getrennt, im Respekt des Verstorbenen. Was die Zahnprothesen betrifft, so ist die bei der Kremation entstehende Hitze so hoch, dass diese vollständig verbrennen; nur Implantate mit Batteriebetrieb müssen entfernt werden.
FALSCH: Im Gegenteil, die Kremation ist nicht so kostspielig wie die Beerdigung. Sie ist günstiger, da die für die Kremation vorgesehenen Särge meistens günstiger sind und andererseits gibt es bei der Ausstreuung der Asche kein Grab oder wertvolles Denkmal, das unterhalten werden muss.
FALSCH: Es ist das ganze Jahr über möglich, sich zum Grab oder zu den für die Ausstreuung vorgesehenen Stätten zu begeben oder Blumen abzulegen. Zu Allerheiligen werden religiöse Zeremonien wie Gedenkmessen in unseren Bestattungszentren für trauernde Familien vorgesehen.
FALSCH: Eines der Familienmitglieder sowie ein Vertreter des Bestattungsunternehmens kann an der Kremation teilnehmen. Hierzu muss lediglich ein Antrag an das Bestattungszenter gestellt werden.