In Belgien gibt es 21 Krematorien auf dem gesamten Staatsgebiet. Im Jahr 2023 haben diese gemeinsam 75.679 Feuerbestattungen durchgeführt. Im Vergleich zum Jahr 2022 verzeichnet Belgien einen geringen Rückgang der Anzahl an Feuerbestattungen um 564, d. h. um -0,74%. Die Tabelle unten zeigt Folgendes: Auch wenn die Entwicklung von einem Jahr zum nächsten variabel bleibt (ohne dabei das Jahr 2020 der Pandemie zu berücksichtigen), steigt die Feuerbestattung in Belgien mit einem Durchschnitt von etwa 3% auf zehn Jahre weiter an.
Ein geringer Rückgang um 0,74% fällt in den verschiedenen Region relativ ähnlich aus.
In der Flämischen Region sinkt die Anzahl der Feuerbestattungen um 0,75%, in der Wallonischen Region um 0,99% und in Brüssel-Hauptstadt steigt sie um 0,52%.
Seit 2012 ist die Feuerbestattung in Belgien jene Art der Bestattung, welche vom größten Teil der belgischen Bevölkerung in Anspruch genommen wird. Sie hat damit die traditionelle Beerdigung verdrängt. Auf Grundlage der Anzahl der registrierten Todesfälle im Jahr fiel bei 68% der Verstorbenen im Jahr 2023 die Wahl auf die Feuerbestattung. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr an und zeigt damit die Bedeutung, die die Feuerbestattung in Belgien mittlerweile hat.
Die Quote der Feuerbestattungen von 68% in unserem Land ist von Region zu Region sehr unterschiedlich, auch wenn dieser Unterschied jedes Jahr weiter zurückgeht. So beträgt sie in Flandern 78%, in Brüssel 56% und der Wallonie 54%. Erinnern wir uns: Vor knapp zehn Jahren, im Jahr 2013, betrug die Quote für Feuerbestattungen für unser Land 54%. Sie lag dabei in Flandern bei 64%, in Brüssel bei 55% und in der Wallonie bei 38%.
Der Großteil der 75.679 Feuerbestattungen, die im Jahr 2023 in Belgien durchgeführt wurden, entfällt auf die Flämische Region (50.416, d. h. 67%), gefolgt von der Wallonischen Region (20.425, d. h. 27%) sowie schließlich Brüssel-Hauptstadt (4.838, d. h. 6%).
Zur Bedeutung: Unter 21 Krematorien, die auf das gesamte Staatsgebiet Belgiens verteilt sind, nimmt unser Lütticher Standort landesweit den neunten Platz mit 4,93% aller in Belgien durchgeführten Feuerbestattungen ein. Er bleibt damit das führende Krematorium der Wallonie. Unser Feuerbestattungszentrum in Welkenraedt hat 2,38% der Feuerbestattungen des Landes durchgeführt und liegt auf dem 20. Platz. Im zweiten Jahr seiner Tätigkeit wurden an unserem neuen Standort Neufchâteau 869 Feuerbestattungen durchgeführt. Gemeinsam haben unsere drei Feuerbestattungszentren 6.397 Feuerbestattungen durchgeführt, was 8,45% der Feuerbestattungen Belgiens sowie 31,32% der in der Wallonie erfolgten Feuerbestattungen ausmacht.
Unsere Krematorien in Lüttich, Welkenraedt und Neufchâteau führen im Jahr 2023 insgesamt 6.397 Feuerbestattungen durch, was einem Rückgang von 3,57% im Vergleich zum Vorjahr entspricht (237 Feuerbestattungen weniger). Unser Lütticher Krematorium führt 3.729 Feuerbestattungen durch. Seine Tätigkeit ging um 6,87%, also 275 Feuerbestattungen, zurück. Am Standort Welkenraedt kam es zu einem leichten Rückgang von 0,66%, was einem Minus von 12 Feuerbestattungen entspricht. Insgesamt kommt der Standort auf 1.799 Feuerbestattungen. Für sein zweites vollständiges Jahr der Tätigkeit verzeichnet das Feuerbestattungszentrum von Neufchâteau 869 Feuerbestattungen, d. h. einen Anstieg um 6,11 % (50 Feuerbestattungen mehr).
Von 6.397 Feuerbestattungen, die im Jahr 2023 von Neomansio durchgeführt wurden, handelte es sich bei 5.305 d. h. bei 82,93% um Personen, die zum Zeitpunkt ihres Versterbens ihren Wohnsitz in der Provinz Lüttich hatten. 865 (13,52%) hatten ihren Wohnsitz in der Provinz Luxemburg, 31 in der Provinz Namur, 12 in Brüssel, 9 in der Provinz Wallonisch-Brabant, 7 in der Provinz Limburg, 5 in der Provinz Hennegau, 3 in der Provinz Antwerpen, 3 in der Provinz Flämisch-Brabant, 1 in der Provinz Westflandern, 77 in Deutschland, 41 in Frankreich, 19 im Großherzogtum Luxemburg, 6 in anderen Ländern und 13 waren ohne festen Wohnsitz. Diese Zahlen zeigen, dass unsere Tätigkeit im Wesentlich auf die Provinz Lüttich konzentriert bleibt, wobei sie sich seit der Eröffnung unseres Standorts Neufchâteau stark auf die Provinz Luxemburg erstreckt.
Die Verstorbenen, deren Feuerbestattung in unseren Feuerbestattungszentren durchgeführt wird, kommen aus dem Bezirk Lüttich (52,3%, d. h. 3.340), aus dem Bezirk Verviers (23,5%, d. h. 1.505), aus dem Bezirk Waremme (4,5%, d. h. 286), aus dem Bezirk Huy (2,7%, d. h. 173), aus dem Bezirk Bastogne (2,6%, d. h. 169), aus dem Bezirk Neufchâteau (3,4%, d. h. 216), aus dem Bezirk Virton (3,5%, d. h. 223), aus dem Bezirk Arlon (3,5%, d. h. 228), aus dem Bezirk Marche-en-Famenne (0,5%, d. h. 29) sowie aus anderen Bezirken oder Ländern, die weniger stark vertreten sind (3,5%, d. h. 228). Vergleichen wir diese Zahlen mit den vergangenen Jahren, so stellen wir fest, dass sich eine andere Verteilung etabliert und dass sich unser geografischer Bereich ganz logisch in den Süden Belgiens erweitert.
Die Entscheidung, was mit der Asche geschieht, hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. Dies ist auf verschiedene Gesetzesänderungen und damit verbundene neue Auswahlmöglichkeiten sowie auf kulturelle und Mentalitätsveränderungen zurückzuführen. So bleibt in diesem Jahr bei unseren beiden Standorten in Lüttich, Welkenraedt und Neufchâteau die Verstreuung der Asche (2.825, d. h. 44,2%) die bei weitem bedeutendste Variante, gefolgt von der Beerdigung (1.358, d. h. 21,2%), der Platzierung der Urne im Kolumbarium (1.042, d. h. 16,3%) und schließlich der Mitnahme auf Privatgrundstücke (1108, d. h. 17,3%). Vor mehr als 20 Jahren machte die Verstreuung 69% aus, 20% entfielen auf die Beerdigung und 11% auf die Platzierung im Kolumbarium. Zu diesem Zeitpunkt war die Mitnahme auf Privatgrundstücke noch nicht gestattet.
Außerdem stellen wir fest, dass die Praktiken zwischen den Feuerbestattungszentren stark abweichen: Während sich in Lüttich die Mehrheit weiterhin für die Verstreuung entscheidet (51%), macht diese in Welkenraedt und Neufchâteau nur 36% bzw. 30% aus. An den beiden letztgenannten Standorten scheint der Trend in Richtung einer gegenständlichen Grabstätte (Beerdigung, Kolumbarium oder Mitnahme zur Bestattung auf einem Privatgrundstück) zu gehen.
Seit nun schon einigen Jahren ist es auch möglich, dass der gesetzliche Lebenspartner sowie die Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades einen symbolischen Teil der Asche erhalten.
In diesem Jahr wurde dieses Verfahren bei 1.118 Verstorbenen, d. h. bei 16% angewendet.