Im Falle des Ablebens

Die Familie des Verstorbenen ist darauf bedacht, seine letzten Wünsche einzuhalten und kümmert sich um die Bestattung. Sie ist mit den Wünschen dieses Elternteils vertraut :

  • entweder aufgrund der erfolgten Aussagen,
  • aufgrund des Testaments,
  • aufgrund seiner Willenserklärung.

Das belgische Gesetz verlangt, dass jeder Tod durch einen Arzt bestätigt wird.

Falls Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus verstirbt, wird dies automatisch durch einen Arzt des Krankenhauses festgestellt. Er stellt ein medizinisches Attest aus, das Datum, Stunde und Todesursache angibt.
Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt gerufen werden. Dieser stellt den Tod fest und verfasst das Todesattest.

In einem Altersheim ruft das jeweilige Heimpersonal einen Arzt, der die Attestausstellung übernimmt. Nach Feststellung des Todes wird der Leichnam an einen anderen Ort verlegt.

Falls Ihr Wunsch oder der des Verstorbenen ist, eine Einäscherung vorzunehmen, muss ein zweites Attest erfolgen. Im Allgemeinen kümmert sich das Bestattungsunternehmen um diesen Vorgang.

Nach dem Tod steht es im freien Ermessen der Person, die mit der Bestattung beauftragt ist, das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl zu beauftragen, falls der Verstorbene das noch nicht vorgenommen hat. Es kann Sie keine Institution, kein Heim, keine Behörde zur Beauftragung eines Bestattungsunternehmens zwingen, das Sie nicht frei gewählt haben.

Der Bestattungsunternehmer kümmert sich um den Sarg, die Hülle, und erledigt normalerweise zusammen mit einem Familienmitglied oder einem Nahestehenden die notwendigen standesamtlichen Schritte wie auch die Schritte hinsichtlich der Bestattung, so auch bei einem der zwei Bestattungszentren von Neomansio für Reservierungen und der Gestaltung einer möglichen individuellen Trauerfeier zu gestalten (Musikauswahl, Gedichte, ...). Ebenso nimmt es mit den religiösen oder konfessionsfreien Zelebranten Kontakt auf.

Damit die Feier besser vorbereitet werden kann, verfügt jeder Unternehmer über unsere Musiksammlung wie auch die zur Wahl stehenden Texte, die von einem Familienmitglied oder Freund vorgetragen werden können.

In der Praxis führt das Bestattungsunternehmen die Erklärung im Namen der Familie an die Gemeinde durch, an der sich der Verstorbene zum Todeszeitpunkt aufhielt, wie auch an die Gemeinde, wo die Beerdigung oder Feuerbestattung stattfinden wird.

Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Nach dieser Erklärung erstellt die Gemeinde einen Auszug der Todesurkunde. Sie benötigen davon mehrere Kopien, insbesondere für die Bank, Versicherungen, Krankenkassen und den Notar.

Organspende

Laut belgischem Gesetz erfolgt eine Organspende automatisch: Ärzte können unter Beachtung der vorgesehenen Abläufe die Organe jeder verstorbenen Person, die sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat, entnehmen.

Ein solcher Einspruch muss bei der Gemeindeverwaltung eingetragen sein.

Vor jeglicher Organentnahme überprüft jedes nationale Krankenhaus, ob der Verstorbene einer Organspende widersprochen hat.

Widmung des Körpers zu wissenschaftlichen Zwecken

Dies gilt nur, wenn sich der Verstorbene ausdrücklich dazu ausgesprochen hat, dass seine sterblichen Überreste einem Universitätsinstitut übergeben werden dürfen.

In diesem Fall wird angeraten, (telefonisch) so rasch wie möglich mit den zuständigen Diensten der Universität Kontakt aufzunehmen. Der Leichnam muss stets innerhalb von 48 Stunden nach Ableben an die Universität überbracht werden.

Das Bestattungsunternehmen nimmt die für diesen Transport notwendigen Schritte vor. Sie können dennoch eine Abschiedsfeier veranstalten, jedoch ohne Beisein des Leichnams. Oft wird auf ein oder mehrere Fotos zurückgegriffen.

Nach Abschluss der Forschungsarbeiten an der Universität wird der Verstorbene auf traditionelle Weise beerdigt oder es wird eine Einäscherung organisiert. Die Familie muss die Kosten für die Sarglegung, den Transport an und von der Universität wie auch für die Abschiedsfeier und das Begräbnis oder die Einäscherung übernehmen.